„Nichts ist gewisser als der Tod, nichts ist ungewisser als seine Stunde.“

Anselm von Canterbury

Nach dem Tod eines geliebten Menschen stehen Hinterbliebene vor einer schweren Zeit. Verlust und Schmerz legen sich schwer auf das Herz der Trauernden und doch sind viele wichtige Dinge zu erledigen. Wir nehmen uns in einem ausführlichen Beratungsgespräch Zeit für Sie, die Wege eines würdevollen Abschieds aufzuzeigen und weitere Schritte einzuleiten.

Erste Maßnahmen bei einem Trauerfall

Verstirbt Ihr Angehöriger zuhause, benachrichtigen Sie bitte den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst. Nach eingehender Untersuchung stellt der Arzt den Tod fest und stellt eine entsprechende Bescheinigung aus. Liegt diese vor, rufen Sie uns an (05541 2601) damit wir die Überführung und entsprechende Versorgung des Verstorbenen übernehmen. Tritt der Sterbefall in einer Einrichtung, Krankenhaus, Seniorenheim oder Hospiz, ein übernimmt das Personal alle erforderlichen Schritte zur Ausstellung der Todesbescheinigung. Benachrichtigen Sie uns, damit wir Ihnen helfen weitere Schritte einzuleiten.

Diese Dokumente werden im Todesfall benötigt:

  • Personalausweis (des Verstorbenen)
  • Geburtsurkunde (bei Ledigen)
  • Ggf. Sterbeurkunde vom verstorbenen Ehepartner
  • Stammbuch oder Heiratsurkunde
  • Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
  • Rentenversicherungsnummer
  • Chipkarte der Krankenkasse
  • Ggf. Witwenrentennummer (bei Verwitweten)